Übersicht
Eltern können ihre Kinder unabhängig vom Alter jederzeit anmelden. Kinder werden ab einem Mindestalter von 4 Monaten aufgenommen und die Kindergartenzeit endet mit Beginn der Schulpflicht. Die Eltern haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Wochenstundenkontingenten von 25, 35 oder 45 Stunden zu wählen. Bei der Platzvergabe richtet sich die Einrichtung nach den Vorgaben der Jugendhilfeplanung und der genehmigten Betriebskapazität.
I. Grundlagen
Um einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zu bekommen, müssen Eltern spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Jugendamt ihren Bedarf anmelden. Dies kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen, idealerweise während der Anmeldewoche in der Wunsch-Kita.
Bei kurzfristigem Bedarf ist eine sofortige Benachrichtigung des Jugendamts erforderlich.
Die Kindertageseinrichtungen nehmen Kinder unter drei Jahren und Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt auf. Die Betreuung wird in Kontingenten von 25, 35 oder 45 Wochenstunden angeboten. Beachten Sie, dass nicht jede Einrichtung alle Altersgruppen und Betreuungszeiten abdeckt. Die Betreuungsstruktur wird jährlich anhand des Bedarfs und in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe freier Plätze wird eine Überprüfung anhand verbindlicher Kriterien durchgeführt. Der Träger der Einrichtung und das Jugendamt können Nachweise zur Erfüllung der Kriterien verlangen.
Bei weiteren Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.