Übersicht
Unsere Aufnahmekriterien wurden in Zusammenarbeit mit dem Kreis Paderborn festgelegt und gelten in angegebener Reihenfolge:
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
1 Kinder, die - zu Beginn der Betreuung - im Kreis Paderborn, aber nicht in der Stadt Paderborn wohnen, haben Vorrang.
2 Kinder, deren Betreuung in einer Kita zu ihrem Schutz notwendig ist, haben Vorrang. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Jugendamt des Kreises Paderborn.
3 Kinder, die - zu Beginn der Betreuung - in der Gemeinde Altenbeken wohnen, haben Vorrang.
4 Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlage gilt der nachgewiesene Ausfall eines Elternteils durch Tod oder durch Erkrankung, der eine Betreuung unmöglich macht. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Jugendamt des Kreises Paderborn.
5 Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, haben Vorrang.
6 Kinder, deren Eltern
- einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erhalten, haben Vorrang.
Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Eltern.
7 Kinder, deren Geschwisterkind dieselbe Einrichtung bereits besucht und zeitgleich besuchen wird, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
8 Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt
1 Kinder, die - zu Beginn der Betreuung - im Kreis Paderborn, aber nicht in der Stadt Paderborn wohnen, haben Vorrang.
2 Kinder, deren Betreuung in einer Kita zu ihrem Schutz notwendig ist, haben Vorrang. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Jugendamt des Kreises Paderborn.
3 Kinder, die - zu Beginn der Betreuung - in der Gemeinde Altenbeken wohnen, haben Vorrang.
4 Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlage gilt der nachgewiesene Ausfall eines Elternteils durch Tod oder durch Erkrankung, der eine Betreuung unmöglich macht. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Jugendamt des Kreises Paderborn.
5 Kinder, die spätestens am 1. August des folgenden Kita-Jahres schulpflichtig werden, haben Vorrang.
6 Kinder, deren Geschwisterkind dieselbe Einrichtung bereits besucht und zeitgleich besuchen wird, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
7 Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.